Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in „Vorkassenzonen“ eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf (i) Mehrweggeschirr und mit (ii) Mehrwergbesteck, dass es nach dem Verzehr der Speisen (a) zurücknimmt und (b) reinigt, führt sonstige Leistungen aus.
Der Umfang der Steuerbegünstigung für Produktivvermögen für zugängliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. Der bewertungsrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist tätigkeitsbezogen.
Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsa
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in einem gleichlautenden Ländererlass finanzamtliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wird um eine neue Gebührenposition für Erklärungen in Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrecht ergänzt.
Eine zivilrechtlich wirksame - sog. gespaltene Gewinnverwendung oder inkongruente (disquotale) Gewinnausschüttung ist auch steuerrechtlich anzuerkennen.
Fällig wird ein Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben.
Ein Näheverhältnis des Darlehensgebers und Empfängers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Darlehensgeber eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen.
Die Überlassung eines Grundstücks im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wird als gewerbliche Tätigkeit beurteilt und schließt deshalb die Anwendung der sog. erweiterten Gewerbesteuer-Kürzung aus.
Bei der Ermittlung des Zeitpunktes der Umsatzsteuerberichtigung bei unberechtigtem Steuerausweis ist sowohl der (i) Antragszeitpunkt als auch der Zeitpunkt der (ii) Rechnungsberichtigung unmaßgeblich.
Befasst sich eine neugegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Eintragung in das Handelsregister mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes, kann sie die sog.
Das FG Münster entscheidet darüber, ob ein ungewöhnlicher Geschehensablauf eine nachträgliche Abbruchabsicht auslöst, sodass (1) Abbruchkosten und der (2) Restbuchwert sofort gewinnmindernd berücksichtigungsfähig sind.
Der nach Beendigung des Rückwirkungszeitraums entstandene Verlust wandelt sich durch den Verlustrücktrag nicht in einen Verlust des Rückwirkungszeitraums.
Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last zwischen dem (i) Rechtsgeschäft und dem (ii) Bedingungseintritt findet nicht statt.
Jahrelang wurde aufgrund missverständlicher BFH-Rechtsprechung darüber diskutiert, ob bei einem Gebäude, welches sich aufgrund unterschiedlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhänge in mehrere Gebäudeteile aufteilt, bei Fertigstellung des ersten Gebäudeteils, des steuerrechtlich tatsä
Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat.
Der Umfang der Steuerbegünstigung für Produktivvermögen für zugängliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. Der bewertungsrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist tätigkeitsbezogen.
Der Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers, wenn er dort lediglich geringfügige Tätigkeiten ausübt. Dieses muss sich in der Aufenthaltsdauer des Arbeitnehmers in seiner täglichen Arbeitszeit wiederfinden.
Tätigkeiten in der Dienststelle neben einer Außendiensttätigkeit führen zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn sie einen inhaltlich ergänzenden Bezug zur Außendiensttätigkeit aufweisen.
Sind wiederkehrende Barleistungen, in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen diese eine dauernde Last (Vollabzugsfähigkeit) dar, wenn sie grundsätzlich abänderbar sind und der nachträgliche Ausschluss punktueller Verpflichtungen nicht zu dem C